Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljähriger Kinder
Rechtsanwältin Yvonne Schur referiert am Dienstag, den 18.09. um 20.00 Uhr im Hotel Sepp, Bahnhofstr. 13 in Marktoberdorf über das Thema Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljähriger Kinder - wie werden sie berechnet, wer hat sie zu bezahlen?Die Voraussetzung der Unterhaltsansprüche ergibt sich aus § 1602 BGB "Die Bedürftigkeit". Dies gilt für eheliche und nichteheliche Kinder. Die Unterhaltsberechnung bei volljährigen Kindern regelt § 1601 BGB "Unterhaltstatbestand".
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