Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht

ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.

Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.


Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de

Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu

Mehr Kindeswohl - weniger Kuckuckskinder und Unterhaltsbetrug,

Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gaben den Impuls für die Gesetzesinitiative. In der ausnahmslosen Verweigerung eines Rechts auf Umgang und Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, das mit dem rechtlichen Vater in einer intakten sozialen Familie lebt, hat Straßburg einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Schutz des Familien- und des Privatlebens gesehen. Der EGMR hat dem biologischen Vater einen Anspruch auf Umgang und Auskunft zugebilligt, sobald seine biologische Vaterschaft geklärt ist. ISUV kritisiert, dass nur ein schwaches Umgangsrecht des leiblichen Vaters vorgesehen ist.
ISUV erkennt an, dass der Gesetzesvorschlag ein schwieriger Spagat ist, bei dem sich grundsätzliche Fragen stellen: "Führt die Stärkung der Rechte des biologischen Vaters nicht zwangsläufig zu einer Schwächung der intakten Familie? Welches Familienmuster ist dem Kindeswohl förderlich, eine offene oder geschlossene Familie? "