Selbstbehalt, das ist nach Auffassung vom
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ein
hochpolitischer Aspekt, es geht um soziale Gerechtigkeit, es
geht um Chancenverteilung, daher sollen – daher müssen, so
fordert ISUV, darüber der Bundestag und Bundesrat
entscheiden.
Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung
des jeweiligen Selbstbehaltes sollten die Voraussetzungen
herangezogen werden, die die Gerichte für die Gewährung des
Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden. Entsprechend
ermittelt sich der individuelle Selbstbehalt aus den Kosten
für Unterkunft und Heizung, den Aufwendungen für die
üblichen Versicherungen, sowie den besonderen Belastungen im
Einzelfall.
Weitere Infos unter www.isuv.de –
Pressemeldungen.