Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht

ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.

Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.


Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de

Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu

Scheidungskosten sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18.02.2017, VI R 9/16, veröffentlicht am 16.08.2016 keine außergewöhnliche Belastung somit nicht mehr von der Steuer abziehbar. Grundlage für die Änderung der Rechtsprechung  ist eine Regelung aus dem Jahre 2013. Danach können Prozesskosten grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dieses Urteil mag rechtspositivisch rechtens sein, die drakonische Argumentation des BFH beweist wenig  Empathie für die besondere Situation von Menschen in der Trennungssituation, kritisiert ISUV.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:
Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen unsere verlässliche Unterstützung. Wir nehmen die Bedürfnisse dieser Mütter und Väter ernst und haben hier für eine gute Lösung gesorgt. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Die Leistung kann - wenn notwendig - künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.