Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht

ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.

Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.


Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de

Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle schreibt ab 1.1.2018 neue Unterhaltssätze fest. Die Unterhaltssätze sinken moderat. Die unterste Einkommensgruppe - bis 1500 € - wurde gestrichen. Die Einkommensgruppe 1 beginnt bei 1900 €, wurde also um 400 € angehoben. Mit diesem bereinigten Nettoeinkommen ist es dem Unterhaltspflichtigen jetzt möglich den entsprechenden Mindestunterhalt der dritten Alterstufe für zwei Kinder zu zahlen, was bisher faktisch nicht der Fall war.


Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

 Das klingt zuerst einmal sehr harmlos. Endlich auch Rechte für die lieben Kleinen. Nur die Kinderrechte in die Verfassung nehmen und das war es dann. Das wäre reine Symbolpolitik, auf die sollte man verzichten. Es stellen sich Fragen:
"Was muss geschehen, dass die Kinderrechtre auch politisch effektiv umgesetzt werden?
Wer kontolliert die Einhaltung der Kinderrechte?"
Anspruch aller Kinder - unabhängig, ob die Eltern verheiratet sind oder geschieden - auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern.
Weitere Infos unter www.isuv.de