Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht

ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.

Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.


Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de

Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu

Es sind die ersten Fragen, wenn Paare sich trennen: "Was wird aus der gemeinsamen Wohnung, was wird mit dem gemeinsamen Hausrat"?

Endet die Liebe, so beginnt der mühsame Prozess die Zukunft alleine und neu zu planen. Jedem Betroffenben stellen sich die gleichen Fragen: Was geschieht mit der gemeinsamen Wohnung, wer kann bleiben, wer muss ausziehen? In Zeiten von Wohnungsnot eine strittige Frage. Noch strittiger ist die Situation, wenn die Wohnung/Haus beiden Ehe-maligen gehört. Wer kann wann und unter Umständen die Schlösser austauschen und somit den anderen aussperren aus seinem eigenen Haus? Wer bleibt, muss dem Anderen eine Entschädigung zahlen, aber wieviel? Nicht zu vergessen: Wer zahlt die Schulden? Gleichzeitig ist zu klären: Wer bekommt die Waschmaschine etc. wie wird der gemeinsame Hausrat geteilt?

Antworten unter: www.isuv.de