Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht

ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.

Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.


Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de

Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu

"Nachträgliche Befristung bestehender Unterhaltstitel" - wenn nicht mehr gilt, was beim Notar festgelegt wurde

BGH-Urteil vom 29.06.2011 - XII ZR 157/09
Im Thesenpapier einer Arbeitsgruppe, die sich anlässlich des 4. Bundesforum der ISUV-Kontaktanwälte mit dem jüngsten Urteil des BGH befasst hat, betonen die ISUV Kontaktanwälte, dass durch die Unterhaltsrechtsreform eine "echte Einzelfall-Rechtsprechung geschaffen wurde, die eine Schematisierung von Unterhaltsfällen" unmöglich mache. Eine verbindliche Vorhersage über den zu erwartenden Ausgang einer Unterhaltsstreitigkeit sei jetzt nach geltendem Recht letztendlich nicht möglich.

Die Tragweite der BGH-Entscheidung wird von den Anwälten nicht zuletzt auch deswegen als sehr weit reichend angesehen, weil nunmehr sogar in einvernehmlich geschlossene Verträge eingegriffen wird, die den Unterhaltsanspruch einer Altehe regreln.
In der Rechtspraxis bedeutet dies: "Wer in den Fällen, in denen ein Unterhaltsverpflichteter eine Herabsetzung des Unterhaltes begehrt, weiterhin Unterhalt fordert, muss er über seinen Anwalt konkret darlegen lassen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Fortbestand der Unterhaltsregelung hat, weil er im Vertrauen auf die unbefristete Gültigkeit der Unterhaltsregelung langfristige Zahlungsverpflichtungen (hohe Miete, Kredit etc.) eingegangen ist.

Das Urteil setzt zwar konsequent die Vorgaben der Unterhaltsrechtsreform -keine Lebensstandardgarantie nach Scheidung- um, allerdings öffnet es gleichzeitig auch wieder ein Tor zur Unbilligkeit; selbst wenn feststeht, dass im Laufe der Jahre die ehebedingten Nachteile vollständig ausgeglichen wurden, kann u.U. Unterhalt gefordert werden. Das ist immer der Fall, wenn es im Einzelfall grob unbillig wäre, den Unterhalt zu befristen, zu kürzen oder gar ganz zu streichen. "Wann im Einzelfall die Grenze zur groben Unbilligkeit überschritten ist, das ist in der Praxis ein weites Feld!