Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht

ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.

Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.


Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de

Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu

Vermögensauseinandersetzung - Was ist Zugewinn?

Was ist Zugewinn bei Scheidung - wie wird er berechnet? Über dieses Thema referiert am 06.09. um 20.00 Uhr Rechtsanwalt Robert Fackler - Fachanwalt für Familienrecht - im Tafelhaus, Beethovenstr. 12 in Kempten.

Es ist immer wieder erstaulich, wie wenig Verheiratete über das Familienrecht und -pflichten informiert sind. Erst wenn die Ehe nicht mehr funktioniert, beschäftigt man sich (hoffentlich rechtzeitig) mit der Rechtslage.

Der Gesetzgeber hat bei der Berechnung des Zugewinns klare Berechnungsgrundlagen vorgegeben. Schon mit dem Begriff "Zugewinn" haben viele Schwierigkeiten und denken an die Vermögensaufteilung. Das dies zwei verschiedene Berechnungen sind, erklärt Rechtsanwalt Fackler. Eine korrekte Offenlegung des in der Ehe angeschafften Vermögens ist kostensparend. Eine Rechtsberatung ist hierbei unbedingt erfoderlich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie im ISUV Ratgeber Nr. 67 "der Zugewinn bei Scheidung" für 3 €