Kindeswohl: Wechselmodell kann angeordnet werden - kein Vetorecht eines Elternteils
Beschluss vom 1. Februar 2017 - XI IZB 601/15
Die heutige Rechtslage - so die Argumentation des BGH - orientiere sich zwar am Residenzmodell, schließe allerdings das Wechselmodell nicht aus. Das Gesetz schreibe auch nicht die "Festlegung eines hauptsächlichen Aufenthaltes des Kindes" vor. Entscheidender Maßstab ist das Kindeswohl. Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille. Der BGH stellt unmissverständlich klar, dass Kinder angehört werden müssen, um den Kindeswillen zu eruieren.
Weitere Infos unter www.isuv.de
Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme
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Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
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- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht
ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.
Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.
Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
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- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen
Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de
Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu
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