Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht

ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.

Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.


Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen

Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de

Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu

Scheinvaterregress ausdehnen - Auskunftsverpflichtung der Mutter durchsetzen - Identitätsfindung des Kindes berücksichtigen

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 (BvR 472/14) den Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegenüber der Mutter, ihm den Namen des biologischen Vaters zu nennen, für verfassungswidrig erklärt, weil er zu sehr in die Persönlichkeitsrechte - Handlungsfreiheit - der Mutter eingreift. Somit war der Gesetzgeber gezwungen zu handeln. Bei einem Sachverständigentreffen einigte man sich auf die Rahmenbedingungen: Beibehaltung des Regressanspruches, aber zeitliche Einschränkung. Gerichte sollen im Einzelfall entscheiden, wann und ob das Persönlichkeitsrecht der Mutter durch den Auskunftsanspruch des Scheinvaters verletzt wird. Das Gesetz wird jetzt im Rechtsausschuss beraten. Dort gibt es Bestrebungen die Auskunftsverpflichtung der Mutter zu eliminieren.
Weiter Infos unter www.isuv.de