Mehr Unterhaltsvorschuss ab 01. Juli 2017. Wer bekommt mehr - wieviel mehr - was tun?
Der Anspruch auf Unterhaltszuschuss war bisher auf 72 Monate begrenzt und wurde höchstens bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Ab dem 1.7.2017 fallen diese Einschränkungen weg. Unterhaltsvorschuss gibt es ab jetzt bis zum 18. Lebensjahr. Einen Anspruch haben alle Kinder, beziehungsweise der betreuende Elternteil - meist die Mutter - wenn der unterhaltspflichtige Elternteil, meist der Vater, keinen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Des Weiteren muss der betreuende Elternteil alleinerziehend sein. Auch muss der alleinerziehende Elternteil ein eigenes Einkommen von mindestens 600 € brutto verdienen. Alleinerziehende, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, müssen den Unterhaltsvorschuss damit verrechnen.
Weitere Infos unter www.isuv.de
Hilfe bei Trennung, Scheidung und die dadurch entstehenden Probleme
ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
Der ISUV/VDU e.V vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Scheidung, Trennung und Unterhalt betroffen sind.
Wir sind unabhänig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Wir sind zuständig für:
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Nichtehelichenrecht
- Zweitehenproblematik
- Erbrecht
- Steuerrecht
ISUV, das soziale Netzwerk für Menschen, die in Trennung und Scheidung leben und einen Neuanfang suchen, möchte Ihnen mit Rat und Tat eine faire Chance zum Neuanfang bieten. Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös. Sie treffen überall auf reale Ansprechpartner.
Wir begleiten und coachen Sie durch die Krise, bieten umfangreiche Informationen. Als Mitglied gewähren wir Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere ISUV-Fachanwälte. Die Mitgliedschaft kostet jährlich 69 €.
Wir leisten praktische Hilfe durch:
- unsere Fachzeitschrift mit Ratschlägen, Hinweisen und Tipps, den "ISUV-Report"
- einem internen Forum zum Austausch mit Betroffenen
- Erhalt von Auskünften durch Fachanwälten
- Homepage mit einer Urteilsdatenbank
- Links zu Fachanwälten, Notaren und Sachverständigen in der Region
- Veranstaltungen mit Fachreferenten in zahlreichen Städten
- Broschüren und Musterverträgen
Der Verband lebt durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Betroffenen und den Mitgliedern in den Bezirks- und Kontaktstellen in ganz Deutschland.
Unterstützen Sie uns durch eine Mitgliedschaft, damit wir auch weiterhin Einfluss auf die Gesetzgebung beim Familinrecht nehmen können. Weitere Infos unter www.isuv.de
Sie finden hier aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Pressemeldungen und auch zu Aktivitäten des ISUV im südlichen Allgäu
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